"Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden."
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Die Sache ist eindeutig! Jemand der aus einem EU-Staat nach Deutschland einreist kann in Deutschland keinen Asylantrag stellen und darf somit ohne Nachweis einer Asylberechtigung eines EU-Staates nicht einreisen.
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Es ist klar geregelt das ein Asylsuchender seinen Asylantrag in dem EU-Staat stellen muss bei dem er erstmalig die EU betritt.
"Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden."
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Die Sache ist eindeutig! Jemand der aus einem EU-Staat nach Deutschland einreist kann in Deutschland keinen Asylantrag stellen und darf somit ohne Nachweis einer Asylberechtigung eines EU-Staates nicht einreisen.
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Es ist klar geregelt das ein Asylsuchender seinen Asylantrag in dem EU-Staat stellen muss bei dem er erstmalig die EU betritt.