Drohendes Ungemach
Ein erwartetes Urteil zum Soli bietet Schwarz-Rot die Chance, eine große Steuerreform auf den Weg zu bringen.
Von Tim Szent-Ivanyi, Frankfurter Rundschau vom 24.3.2025
Der Anfang vom Ende der Ampelkoalition lässt sich zeitlich sehr genau eingrenzen: Am 15. November 2023 kurz nach 10 Uhr verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die von SPD, Grünen und FDP geplante Umbuchung von Corona-Schulden in den Klimafonds grundgesetzwidrig gewesen sei. Auf einen Schlag fehlte der selbst ernannten Fortschrittskoalition das Schmiermittel in Form von 60 Milliarden Euro. Danach kam nur noch Krampf und Gewürge.
Union und SPD könnte Ähnliches passieren. Zwar haben die Koalitionäre in spe gerade das größte Schuldenpaket in der Geschichte der Bundesrepublik für Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung beschlossen, doch im „Kernhaushalt“ des Bundes ist das Geld weiter knapp.
An diesem Mittwoch, ebenfalls gegen 10 Uhr, könnte sich die Lage weiter verschlechtern: Dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, der seit 2020 nur noch von den obersten zehn Prozent der Steuerzahlenden entrichtet werden muss. Sollten die Karlsruher Richter die Steuer für grundgesetzwidrig erklären – was mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht unwahrscheinlich ist –, fehlen im Haushalt pro Jahr fast 13 Milliarden Euro. Muss der Soli sogar rückwirkend abgeschafft werden, entsteht ein Loch von rund 65 Milliarden Euro.
Die im Sondierungspapier zugesagten Steuergeschenke für Gastronomen oder Landwirte kann Schwarz-Rot dann erst recht vergessen – das wäre aber kein Verlust. Jedoch auch sinnvolle Dinge wie eine Entlastung der breiteren Mittelschicht bei der Einkommensteuer, die Förderung von Forschung und Innovationen oder auch die dringend nötige Stützung der gesetzlichen Pflegeversicherung aus Steuermitteln sind unter diesen Umständen nicht mehr finanzierbar. Das gilt allerdings nicht, wenn sich die Union endlich von ihrem Dogma lösen würde, dass es generell keine Steuererhöhungen geben darf.
Insbesondere der Einkommensteuertarif ist extrem ungerecht. War 1965 der Spitzensteuersatz beim 15-fachen des Durchschnittslohns fällig, liegt die Grenze heute nur noch beim 1,5-Fachen. Ein gut verdienender Facharbeiter zahlt in der Spitze also genauso viel an den Fiskus wie ein Manager mit einem Jahreseinkommen von 250 000 Euro. Außerdem ist der Tarifverlauf inzwischen sehr steil. Das führt dazu, dass die Belastung gerade im unteren und mittleren Einkommensbereich besonders stark mit dem Einkommen ansteigt. Mit dem Grundsatz einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit hat das nichts mehr zu tun.
Die Spitzenbelastung muss deutlich später einsetzen, der Steuersatz darf dann aber im Gegenzug auch höher liegen als die vergleichsweise niedrigen 42 Prozent von heute. Andernfalls ließe sich eine derartige Reform auch gar nicht finanzieren. Nur zur Erinnerung: Jahrzehntelang lag der Spitzensatz in der alten Bundesrepublik bei 53 Prozent, zeitweise sogar bei 56 Prozent. Auch unter unionsgeführten Bundesregierungen wurde das als gerecht empfunden.
Wird der Soli für verfassungswidrig erklärt, ist diese Operation zwingend, denn die ersatzlose Abschaffung würde das Ungleichgewicht bei der Steuerbelastung noch verschärfen - schließlich wird der Zuschlag heute nur noch von Spitzenverdienern gezahlt.
Kann der Soli bleiben, wäre es sinnvoll, ihn in den Einkommensteuertarif zu integrieren, auch um die leidigen Debatten um diese Steuer zu beenden und die Akzeptanz des Steuersystems zu erhöhen. Das Urteil - egal wie es ausfällt – bietet die Chance, endlich eine große Steuerreform auf den Weg zu bringen. Union und SPD müssen sie nur nutzen.
……………….
"Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe"
Ronald Pofalla soll der „Bild am Sonntag“ zufolge seinem Parteifreund Bosbach unter anderem vorgehalten haben: „Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen.“ Der langjährige CDU-Parlamentarier Bosbach hatte am Donnerstag vergangener Woche im Bundestag gegen die Erweiterung des Euro-Rettungsschirmes gestimmt.
Jetzt scheint es, geblendet von vielen tausenden von Millionen, hier um Peanuts zu gegen. Aber auch kleine Steine können einen ganzen Zug entgleisen lassen.
Aber das Fazit, welches Herr Szent-Ivanyi anbietet, ist unmöglich. Denn der Möchtegernkanzler Merz steht da schon wieder im Wort. Außerdem wäre ihm dann auch die AfD schon wieder sehr böse.
Obwohl es eigentlich das Grundgesetz im Verfassungsrang so vorsieht könnte eine Erinnerung von der SPD Merz verleiten auch zu sagen: „Lasst mich mit dem Scheiß in Ruhe“. Angefressen dazu ist er mittlerweile.
Dabei ist der Karneval doch längst vorbei.
Drohendes Ungemach
Ein erwartetes Urteil zum Soli bietet Schwarz-Rot die Chance, eine große Steuerreform auf den Weg zu bringen.
Von Tim Szent-Ivanyi, Frankfurter Rundschau vom 24.3.2025
Der Anfang vom Ende der Ampelkoalition lässt sich zeitlich sehr genau eingrenzen: Am 15. November 2023 kurz nach 10 Uhr verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die von SPD, Grünen und FDP geplante Umbuchung von Corona-Schulden in den Klimafonds grundgesetzwidrig gewesen sei. Auf einen Schlag fehlte der selbst ernannten Fortschrittskoalition das Schmiermittel in Form von 60 Milliarden Euro. Danach kam nur noch Krampf und Gewürge.
Union und SPD könnte Ähnliches passieren. Zwar haben die Koalitionäre in spe gerade das größte Schuldenpaket in der Geschichte der Bundesrepublik für Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung beschlossen, doch im „Kernhaushalt“ des Bundes ist das Geld weiter knapp.
An diesem Mittwoch, ebenfalls gegen 10 Uhr, könnte sich die Lage weiter verschlechtern: Dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, der seit 2020 nur noch von den obersten zehn Prozent der Steuerzahlenden entrichtet werden muss. Sollten die Karlsruher Richter die Steuer für grundgesetzwidrig erklären – was mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht unwahrscheinlich ist –, fehlen im Haushalt pro Jahr fast 13 Milliarden Euro. Muss der Soli sogar rückwirkend abgeschafft werden, entsteht ein Loch von rund 65 Milliarden Euro.
Die im Sondierungspapier zugesagten Steuergeschenke für Gastronomen oder Landwirte kann Schwarz-Rot dann erst recht vergessen – das wäre aber kein Verlust. Jedoch auch sinnvolle Dinge wie eine Entlastung der breiteren Mittelschicht bei der Einkommensteuer, die Förderung von Forschung und Innovationen oder auch die dringend nötige Stützung der gesetzlichen Pflegeversicherung aus Steuermitteln sind unter diesen Umständen nicht mehr finanzierbar. Das gilt allerdings nicht, wenn sich die Union endlich von ihrem Dogma lösen würde, dass es generell keine Steuererhöhungen geben darf.
Insbesondere der Einkommensteuertarif ist extrem ungerecht. War 1965 der Spitzensteuersatz beim 15-fachen des Durchschnittslohns fällig, liegt die Grenze heute nur noch beim 1,5-Fachen. Ein gut verdienender Facharbeiter zahlt in der Spitze also genauso viel an den Fiskus wie ein Manager mit einem Jahreseinkommen von 250 000 Euro. Außerdem ist der Tarifverlauf inzwischen sehr steil. Das führt dazu, dass die Belastung gerade im unteren und mittleren Einkommensbereich besonders stark mit dem Einkommen ansteigt. Mit dem Grundsatz einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit hat das nichts mehr zu tun.
Die Spitzenbelastung muss deutlich später einsetzen, der Steuersatz darf dann aber im Gegenzug auch höher liegen als die vergleichsweise niedrigen 42 Prozent von heute. Andernfalls ließe sich eine derartige Reform auch gar nicht finanzieren. Nur zur Erinnerung: Jahrzehntelang lag der Spitzensatz in der alten Bundesrepublik bei 53 Prozent, zeitweise sogar bei 56 Prozent. Auch unter unionsgeführten Bundesregierungen wurde das als gerecht empfunden.
Wird der Soli für verfassungswidrig erklärt, ist diese Operation zwingend, denn die ersatzlose Abschaffung würde das Ungleichgewicht bei der Steuerbelastung noch verschärfen - schließlich wird der Zuschlag heute nur noch von Spitzenverdienern gezahlt.
Kann der Soli bleiben, wäre es sinnvoll, ihn in den Einkommensteuertarif zu integrieren, auch um die leidigen Debatten um diese Steuer zu beenden und die Akzeptanz des Steuersystems zu erhöhen. Das Urteil - egal wie es ausfällt – bietet die Chance, endlich eine große Steuerreform auf den Weg zu bringen. Union und SPD müssen sie nur nutzen.
……………….
"Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe"
Ronald Pofalla soll der „Bild am Sonntag“ zufolge seinem Parteifreund Bosbach unter anderem vorgehalten haben: „Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen.“ Der langjährige CDU-Parlamentarier Bosbach hatte am Donnerstag vergangener Woche im Bundestag gegen die Erweiterung des Euro-Rettungsschirmes gestimmt.
Jetzt scheint es, geblendet von vielen tausenden von Millionen, hier um Peanuts zu gegen. Aber auch kleine Steine können einen ganzen Zug entgleisen lassen.
Aber das Fazit, welches Herr Szent-Ivanyi anbietet, ist unmöglich. Denn der Möchtegernkanzler Merz steht da schon wieder im Wort. Außerdem wäre ihm dann auch die AfD schon wieder sehr böse.
Obwohl es eigentlich das Grundgesetz im Verfassungsrang so vorsieht könnte eine Erinnerung von der SPD Merz verleiten auch zu sagen: „Lasst mich mit dem Scheiß in Ruhe“. Angefressen dazu ist er mittlerweile.
Dabei ist der Karneval doch längst vorbei.