Wegen mangelnder Parteidisziplin ist die Bürgerschaftsabgeordnete der Grünen, Miriam Block von ihren Fraktionsämtern entbunden worden.
Hintergrund war die Kontroverse um die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Hamburger NSU-Mord 2001.
Bock hatte einem entsprechenden Antrag der Linksfraktion zugestimmt, obwohl
sich die Grünen mit der SPD zuvor auf eine wissenschaftliche, anstelle einer
parlamentarischen Aufarbeitung verständigt hatten.
Zwar gilt GG 38 explizit nur für M.d.B.s, nicht für Landtags oder Bürgerschaftsabgeordnete, ber in der Hamburger Verfassung steht inArt. 7 Absatz 1 Satz 2, dass Hamburger Abgeordnete weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden sind; man spricht auch vom sogenannten freien Mandat.
Aber wenn zwei Parteien kungeln und mauscheln, wird schon einmal die Verfassung nach eigenem Gusto ausgelegt.
Wer sich gegen die Kungelei stellt, riskiert dann eben die fristlose Kündigung - und kann nicht einmal vor ein Arbeitsgericht gehen.
Hamburg, die Weltstadt ohne ️ und
Vielleicht kann es mir ja ein Hamburger♀ mal erklären, wie in Hamburg ein Mord wissenschaftlich aufgearbeitet werden soll.
Wegen mangelnder Parteidisziplin ist die Bürgerschaftsabgeordnete der Grünen, Miriam Block von ihren Fraktionsämtern entbunden worden.
️ und
♀ mal erklären, wie in Hamburg ein Mord wissenschaftlich aufgearbeitet werden soll.
Hintergrund war die Kontroverse um die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Hamburger NSU-Mord 2001.
Bock hatte einem entsprechenden Antrag der Linksfraktion zugestimmt, obwohl
sich die Grünen mit der SPD zuvor auf eine wissenschaftliche, anstelle einer
parlamentarischen Aufarbeitung verständigt hatten.
Zwar gilt GG 38 explizit nur für M.d.B.s, nicht für Landtags oder Bürgerschaftsabgeordnete, ber in der Hamburger Verfassung steht inArt. 7 Absatz 1 Satz 2, dass Hamburger Abgeordnete weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden sind; man spricht auch vom sogenannten freien Mandat.
Aber wenn zwei Parteien kungeln und mauscheln, wird schon einmal die Verfassung nach eigenem Gusto ausgelegt.
Wer sich gegen die Kungelei stellt, riskiert dann eben die fristlose Kündigung - und kann nicht einmal vor ein Arbeitsgericht gehen.
Hamburg, die Weltstadt ohne
Vielleicht kann es mir ja ein Hamburger