0 2 3 Die Einkommensgrenze Von Feierabend-Mitglied Dienstag 01.04.2025, 13:46 für das Erziehungsgeld wurde von 200.000 Euro Jahreseinkommen auf 175.000 Euro herab gesetzt. ( ab 01.04.2025) Beim Elternunterhalt ( wenn Eltern ihren Lebensunterhalt/ Pflege nicht mehr stemmen können) gilt eine Einkommens- Höhe von 100.000 Euro. Erkenne nur ich eine " Schieflage" ? Kommentieren
für das Erziehungsgeld wurde von 200.000 Euro Jahreseinkommen
auf 175.000 Euro herab gesetzt.
( ab 01.04.2025)
Beim Elternunterhalt ( wenn Eltern ihren Lebensunterhalt/ Pflege nicht mehr stemmen können)
gilt eine Einkommens- Höhe von
100.000 Euro.
Erkenne nur ich eine " Schieflage" ?