"Asylbewerber sollen in Deutschland künftig schneller - nämlich einheitlich bereits nach sechs Monaten - arbeiten dürfen. Das Kabinett verabschiedete entsprechende Regelungen. Sie sehen auch längere Haftstrafen für Schleuser vor. Das Bundeskabinett hat Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten auf den Weg gebracht. Demnach sollen Asylbewerber künftig einheitlich nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Für Kinderlose ist das bisher erst nach neun Monaten möglich. Auch Geduldeten soll im Regelfall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Die bereits bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung für eine Beschäftigung zu erhalten, soll auch denen gewährt werden, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher war der Stichtag der 1. August 2018. Die notwendige Vorbeschäftigungszeit, um diese Duldung zu erhalten, wird von 18 auf zwölf Monate verringert. Die für die Genehmigung nötige Mindestwochenarbeitszeit sinkt von 35 auf 20 Wochenstunden.
Die Bundesregierung erhofft sich davon eine höhere Beschäftigung von Asylsuchenden. Diese soll auch Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen entlasten. Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern "offensichtlich unbegründete" Asylanträge gestellt oder ihre Identitätsklärung verweigert haben, sollen von den Erleichterungen allerdings nicht profitieren können."
Quelle: Tagesschau
Da die Bundesregierung hier von wenigen in ein schlechtes Licht gesetzt wird, ein Kurzbericht:
Bundeskabinett
Geflüchtete sollen schneller arbeiten dürfen
Stand: 01.11.2023 13:30 Uhr
"Asylbewerber sollen in Deutschland künftig schneller - nämlich einheitlich bereits nach sechs Monaten - arbeiten dürfen. Das Kabinett verabschiedete entsprechende Regelungen. Sie sehen auch längere Haftstrafen für Schleuser vor. Das Bundeskabinett hat Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten auf den Weg gebracht. Demnach sollen Asylbewerber künftig einheitlich nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Für Kinderlose ist das bisher erst nach neun Monaten möglich. Auch Geduldeten soll im Regelfall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Die bereits bestehende Möglichkeit, eine längerfristige Duldung für eine Beschäftigung zu erhalten, soll auch denen gewährt werden, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind. Bisher war der Stichtag der 1. August 2018. Die notwendige Vorbeschäftigungszeit, um diese Duldung zu erhalten, wird von 18 auf zwölf Monate verringert. Die für die Genehmigung nötige Mindestwochenarbeitszeit sinkt von 35 auf 20 Wochenstunden.
Die Bundesregierung erhofft sich davon eine höhere Beschäftigung von Asylsuchenden. Diese soll auch Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen entlasten. Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern "offensichtlich unbegründete" Asylanträge gestellt oder ihre Identitätsklärung verweigert haben, sollen von den Erleichterungen allerdings nicht profitieren können."
Quelle: Tagesschau