die vor allem Gutverdiener, Familien und Unternehmen entlasten sollen. Kern ist eine Vereinfachung des Steuersystems mit einheitlichen Sätzen und Abschaffung mehrerer Abgaben.
Einkommensteuer
Ein einheitlicher Ertragssteuersatz von 22 Prozent (zzgl. bis zu 3 Prozent Gemeindezuschlag, max. 25 Prozent) soll Einkommen und Gewinne besteuern. Der Grundfreibetrag steigt auf 15.000 Euro für Erwachsene und 12.000 Euro für Kinder; Rentner erhalten zusätzlich 12.000 Euro Freibetrag bei Weiterarbeit.
Abschaffungen
Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer sowie Solidaritätszuschlag werden gestrichen. Gewerbesteuer fällt weg, ersetzt durch eine schlanke Gemeindewirtschaftssteuer.
Mehrwertsteuer
Senkung auf 7 Prozent für Gastronomie, Kinderbedarf und Grundnahrungsmittel (teilweise auf 0 Prozent). Sparerpauschale für Kapitalerträge soll auf 2.400 Euro steigen.
Sonderregelungen
Familiensplitting zur Steuerteilung in Familien; automatische Anpassung von Freibeträgen an Inflation. Unternehmenssteuern sinken auf maximal 25 Prozent inklusive Abzugsoptionen.
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die vor allem Gutverdiener, Familien und Unternehmen entlasten sollen. Kern ist eine Vereinfachung des Steuersystems mit einheitlichen Sätzen und Abschaffung mehrerer Abgaben.
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Ein einheitlicher Ertragssteuersatz von 22 Prozent (zzgl. bis zu 3 Prozent Gemeindezuschlag, max. 25 Prozent) soll Einkommen und Gewinne besteuern. Der Grundfreibetrag steigt auf 15.000 Euro für Erwachsene und 12.000 Euro für Kinder; Rentner erhalten zusätzlich 12.000 Euro Freibetrag bei Weiterarbeit.
Abschaffungen
Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Vermögenssteuer sowie Solidaritätszuschlag werden gestrichen. Gewerbesteuer fällt weg, ersetzt durch eine schlanke Gemeindewirtschaftssteuer.
Mehrwertsteuer
Senkung auf 7 Prozent für Gastronomie, Kinderbedarf und Grundnahrungsmittel (teilweise auf 0 Prozent). Sparerpauschale für Kapitalerträge soll auf 2.400 Euro steigen.
Sonderregelungen
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