Interview mit Arbeitsrechtlerin Regina Steiner und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl von der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (FR 28.9.24)
Frau Steiner, Herr Pichl, was sehen Sie als Aufgabe ihres Vereins Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen?
Pichl: Den Rechtsstaat verteidigen und soziale Rechte erkämpfen.
Steiner: Das fasst es gut zusammen.
Wie geht es denn dem Rechtsstaat in Deutschland?
Steiner: Der deutsche Rechtsstaat ist in keiner guten Verfassung. Weil immer mehr an Grundrechten und sozialen Rechten gerüttelt wird, nicht nur beim Asylrecht. Ich denke an das Bürgergeld, das Hartz IV abgelöst hat.
Was finden Sie rechtlich bedenklich am Bürgergeld?
Steiner: Das Bürgergeld wurde gepriesen als Errungenschaft nach Hartz IV. Die Sätze wurden leicht erhöht. Aber es gibt weiterhin eine Unterdeckung beim Bürgergeld. Und es gibt immer noch Sanktionen, die bis zur Totaleinstellung der Leistungen reichen. Das halte ich nicht für vertretbar.
Politisch oder rechtlich?
Steiner: Beides. Artikel 20 des Grundgesetzes garantiert, dass wir ein Sozialstaat sind und die Grundversorgung der Menschen sichern. Politisch würde ich sagen: Es ist inhuman, den Menschen mit der Kürzung sämtlicher Leistungen zu drohen.
Und beim Asylrecht?
Pichl: Wir sehen schon seit Jahren eine Kaskade von Vorschlägen in einem Überbietungswettbewerb, bei dem Grund- und Menschenrechte ausgehebelt werden. Es waltet teilweise exekutive Willkür. Es gibt die Idee, eine „nationale Notlage“ auszurufen. Das würde dazu führen, dass nur noch das Primat der Politik gelten würde, nicht das Primat des Rechts. So eine „Notlage“ findet sich zwar in den europäischen Verträgen. Der Europäische Gerichtshof hat sie aber in keinem einzigen Fall für anwendbar erklärt. Nicht jeder europäische Partner soll einfach eine nationale Notlage erklären und das europäische Recht aussetzen können.
Wäre es rechtens, Menschen an den Grenzen zurückzuschicken?
Pichl: Wir haben schon lange Zurückweisungen an den Grenzen. Hier geht es aber um ein anderes Kernstück der europäischen Zusammenarbeit, den Bestand des Schengen-Systems. Kontrollen dürfen nur die Ausnahme und von kurzer Dauer sein. Wir haben sie aber seit Jahren in der Europäischen Union, und nun an allen deutschen Landesgrenzen. Das ist europäisch abzulehnen und nicht mit Europarecht in Einklang zu bringen. Außerdem hat weiter jeder Mensch, der um Asyl ersucht, einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren.
Wobei er dieses Verfahren ja bekommen soll, aber in einem anderen Staat.
Pichl: Dafür muss erst einmal überprüft werden, welcher Staat zuständig ist. Das kann man nicht in fünf Minuten an der Grenze abhandeln. Es kann zum Beispiel sein, dass die Person Familienangehörige in Europa hat. Der Europäische Gerichtshof hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass geprüft werden muss, wo dieses Verfahren eigentlich stattfindet.
In vielen Ländern schreitet die politische Einflussnahme auf die Justiz voran, Sind in Deutschland die Institutionen, etwa das Bundesverfassungsgericht, ausreichend geschützt?
Pichl: Wir beobachten eine Art von autoritärer Internationaler, die viele Gemeinsamkeiten hat: den Angriff auf die Verfassungsgerichtsbarkeit, den Angriff auf die Menschenrechte, den Ausstieg aus internationalen Pakten. Wir können auch in Deutschland sehen, dass rechte Kräfte erstarken, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushebeln wollen.
Steiner: Ein Schutz der Verfassungsgerichtsbarkeit nützt uns nur wenig, wenn das Land immer weiter nach rechts rückt. Es war die Idee, dass Gericht davor zu schützen, dass Rechte Richterinnen und Richter austauschen können, wenn sie an die Macht kommen. Wenn aber die Gesellschaft als Ganze nach rechts rückt, wird uns das nicht viel nützen.
Die Verfassungsschutzgesetze verschiedener Bundesländer wurden vom Bundesverfassungsgericht wegen zu großer Überwachungsmöglichkeiten gestoppt. Was zeigt sich aus Ihrer Sicht daran?
Pichl: Der Verfassungsschutz erhält immer weitere Befugnisse, auch nach der Skandalkrise durch sein Versagen bei der Verfolgung der NSU-Terroristen. Das Bundesverfassungsgericht schreitet dann ein wie jetzt beim hessischen Verfassungsschutzgesetz. Es meldet datenschutzrechtliche Bedenken an, aber die grundlegende Sicherheitsarchitektur wird nicht hinterfragt. Die Politik geht nach so einem Urteil einem Schritt zurück, um mit dem nächsten Gesetz zwei Schritte nach vorn zu gehen. Mit dem neuen Sicherheitspaket der Bundesregierung soll jetzt Datenerkennung genutzt werden können. Die Anonymität des Internets geht verloren. Solche Erwägungen spielen aber politisch überhaupt keine Rolle mehr.
Es geht um die schwierige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Offenbar sind derzeit Bedrohungsgefühle in der Bevölkerung stärker, so dass die Sicherheit höher gewichtet wird. Wie sehen sie das?
Steiner: Man muss nach der Ursache fragen, woher dieses Bedrohungsgefühl kommt. Wir haben nach den Anschlägen von Solingen und Mannheim ein Klima, das bedient wird. Dieses Thema bestimmt die Schlagzeilen. Ich will das nicht kleinreden. Aber wenn der Sicherheitsapparat dermaßen aufgerüstet wird, muss man sich schon fragen: Wo kommt die Angst her? Ist die wirklich begründet oder gerade Teil einer populistischen Meinungsmache?
…............................................
Wovon träumen manche Bürger? Von Gesetzen und Grundrechten, die an- und ausschaltbar oder nur für Deutsche gelten? Oder auch Asylverfahren per Standgericht an den Grenzen?
Die etablierten Parteien lassen sich da auf einen gefährlichen Weg schieben.
Interview mit Arbeitsrechtlerin Regina Steiner und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl von der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (FR 28.9.24)
Frau Steiner, Herr Pichl, was sehen Sie als Aufgabe ihres Vereins Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen?
Pichl: Den Rechtsstaat verteidigen und soziale Rechte erkämpfen.
Steiner: Das fasst es gut zusammen.
Wie geht es denn dem Rechtsstaat in Deutschland?
Steiner: Der deutsche Rechtsstaat ist in keiner guten Verfassung. Weil immer mehr an Grundrechten und sozialen Rechten gerüttelt wird, nicht nur beim Asylrecht. Ich denke an das Bürgergeld, das Hartz IV abgelöst hat.
Was finden Sie rechtlich bedenklich am Bürgergeld?
Steiner: Das Bürgergeld wurde gepriesen als Errungenschaft nach Hartz IV. Die Sätze wurden leicht erhöht. Aber es gibt weiterhin eine Unterdeckung beim Bürgergeld. Und es gibt immer noch Sanktionen, die bis zur Totaleinstellung der Leistungen reichen. Das halte ich nicht für vertretbar.
Politisch oder rechtlich?
Steiner: Beides. Artikel 20 des Grundgesetzes garantiert, dass wir ein Sozialstaat sind und die Grundversorgung der Menschen sichern. Politisch würde ich sagen: Es ist inhuman, den Menschen mit der Kürzung sämtlicher Leistungen zu drohen.
Und beim Asylrecht?
Pichl: Wir sehen schon seit Jahren eine Kaskade von Vorschlägen in einem Überbietungswettbewerb, bei dem Grund- und Menschenrechte ausgehebelt werden. Es waltet teilweise exekutive Willkür. Es gibt die Idee, eine „nationale Notlage“ auszurufen. Das würde dazu führen, dass nur noch das Primat der Politik gelten würde, nicht das Primat des Rechts. So eine „Notlage“ findet sich zwar in den europäischen Verträgen. Der Europäische Gerichtshof hat sie aber in keinem einzigen Fall für anwendbar erklärt. Nicht jeder europäische Partner soll einfach eine nationale Notlage erklären und das europäische Recht aussetzen können.
Wäre es rechtens, Menschen an den Grenzen zurückzuschicken?
Pichl: Wir haben schon lange Zurückweisungen an den Grenzen. Hier geht es aber um ein anderes Kernstück der europäischen Zusammenarbeit, den Bestand des Schengen-Systems. Kontrollen dürfen nur die Ausnahme und von kurzer Dauer sein. Wir haben sie aber seit Jahren in der Europäischen Union, und nun an allen deutschen Landesgrenzen. Das ist europäisch abzulehnen und nicht mit Europarecht in Einklang zu bringen. Außerdem hat weiter jeder Mensch, der um Asyl ersucht, einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren.
Wobei er dieses Verfahren ja bekommen soll, aber in einem anderen Staat.
Pichl: Dafür muss erst einmal überprüft werden, welcher Staat zuständig ist. Das kann man nicht in fünf Minuten an der Grenze abhandeln. Es kann zum Beispiel sein, dass die Person Familienangehörige in Europa hat. Der Europäische Gerichtshof hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass geprüft werden muss, wo dieses Verfahren eigentlich stattfindet.
In vielen Ländern schreitet die politische Einflussnahme auf die Justiz voran, Sind in Deutschland die Institutionen, etwa das Bundesverfassungsgericht, ausreichend geschützt?
Pichl: Wir beobachten eine Art von autoritärer Internationaler, die viele Gemeinsamkeiten hat: den Angriff auf die Verfassungsgerichtsbarkeit, den Angriff auf die Menschenrechte, den Ausstieg aus internationalen Pakten. Wir können auch in Deutschland sehen, dass rechte Kräfte erstarken, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushebeln wollen.
Steiner: Ein Schutz der Verfassungsgerichtsbarkeit nützt uns nur wenig, wenn das Land immer weiter nach rechts rückt. Es war die Idee, dass Gericht davor zu schützen, dass Rechte Richterinnen und Richter austauschen können, wenn sie an die Macht kommen. Wenn aber die Gesellschaft als Ganze nach rechts rückt, wird uns das nicht viel nützen.
Die Verfassungsschutzgesetze verschiedener Bundesländer wurden vom Bundesverfassungsgericht wegen zu großer Überwachungsmöglichkeiten gestoppt. Was zeigt sich aus Ihrer Sicht daran?
Pichl: Der Verfassungsschutz erhält immer weitere Befugnisse, auch nach der Skandalkrise durch sein Versagen bei der Verfolgung der NSU-Terroristen. Das Bundesverfassungsgericht schreitet dann ein wie jetzt beim hessischen Verfassungsschutzgesetz. Es meldet datenschutzrechtliche Bedenken an, aber die grundlegende Sicherheitsarchitektur wird nicht hinterfragt. Die Politik geht nach so einem Urteil einem Schritt zurück, um mit dem nächsten Gesetz zwei Schritte nach vorn zu gehen. Mit dem neuen Sicherheitspaket der Bundesregierung soll jetzt Datenerkennung genutzt werden können. Die Anonymität des Internets geht verloren. Solche Erwägungen spielen aber politisch überhaupt keine Rolle mehr.
Es geht um die schwierige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Offenbar sind derzeit Bedrohungsgefühle in der Bevölkerung stärker, so dass die Sicherheit höher gewichtet wird. Wie sehen sie das?
Steiner: Man muss nach der Ursache fragen, woher dieses Bedrohungsgefühl kommt. Wir haben nach den Anschlägen von Solingen und Mannheim ein Klima, das bedient wird. Dieses Thema bestimmt die Schlagzeilen. Ich will das nicht kleinreden. Aber wenn der Sicherheitsapparat dermaßen aufgerüstet wird, muss man sich schon fragen: Wo kommt die Angst her? Ist die wirklich begründet oder gerade Teil einer populistischen Meinungsmache?
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Wovon träumen manche Bürger? Von Gesetzen und Grundrechten, die an- und ausschaltbar oder nur für Deutsche gelten? Oder auch Asylverfahren per Standgericht an den Grenzen?
Die etablierten Parteien lassen sich da auf einen gefährlichen Weg schieben.