Es sollte der öffentlichen Hand per Grundgesetz untersagt werden, Boden zu verkaufen. Wenn Firmen Gelände benötigen, können sie es langzeitpachten.
Diese Pacht gilt dann, solange der vereinbarte Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird.
Die Firma benötigt für Investitionen kein riesiges Kapital für einen Grundstückserwerb und die Gemeinden erhalten eine überschaubare, jährliche Pacht. Jetzt kommt es vor, dass die Grundstücke quasi verschenkt werden oder der Ertrag einmalig im Haushalt verfrühstückt wird.
Es darf nicht sein, dass Grundstücke weit unter Wert erworben werden können und diese Grundstücke dann als Sicherheit zur Kreditaufnahme genutzt werden. Bei einer Aufgabe der Geschäftstätigkeit entweder zurückgekauft werden müssen oder an eine Immobilien-Vermarktungsgesellschaft fallen.
Die meisten Firmen zahlen Pacht, weil ihnen das Geschäftsgrundstück nicht gehört, sondern einer extra gegründeten Grundstücksverwaltungsgesellschaft.
So kann man Gewinne ins Ausland transferieren!
Die Behörden haben dann wenig Einfluss auf deren weitere Verwendung.
Auf diese Weise werden Grundstücke an ausländische Investoren verkauft.
Bestes Beispiel sind die Kaufhausgrundstücke, auf denen nun leere Gebäude in bester Lage vor sich hin gammeln.
Das Gleiche gilt für Kirchengrundstücke.
Einstmals für den Bau von Sakralbauten zur Verfügung gestellt, beanspruchen jetzt die Eigentümer deren weitere Verwertung. Auch wenn darauf zum Beispiel ein Kindergarten errichtet wird, stehen die Kapitalkosten, (für die exponierte Lage) in der Bilanz. Da die Kosten für Kindergärten aber vom Staat übernommen werden. ........
Die Kirchen wiederum können diese Grundstücke auch an irgendwen veräußern.
Es sollte der öffentlichen Hand per Grundgesetz untersagt werden, Boden zu verkaufen. Wenn Firmen Gelände benötigen, können sie es langzeitpachten.
Diese Pacht gilt dann, solange der vereinbarte Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird.
Die Firma benötigt für Investitionen kein riesiges Kapital für einen Grundstückserwerb und die Gemeinden erhalten eine überschaubare, jährliche Pacht. Jetzt kommt es vor, dass die Grundstücke quasi verschenkt werden oder der Ertrag einmalig im Haushalt verfrühstückt wird.
Es darf nicht sein, dass Grundstücke weit unter Wert erworben werden können und diese Grundstücke dann als Sicherheit zur Kreditaufnahme genutzt werden. Bei einer Aufgabe der Geschäftstätigkeit entweder zurückgekauft werden müssen oder an eine Immobilien-Vermarktungsgesellschaft fallen.
Die meisten Firmen zahlen Pacht, weil ihnen das Geschäftsgrundstück nicht gehört, sondern einer extra gegründeten Grundstücksverwaltungsgesellschaft.
So kann man Gewinne ins Ausland transferieren!
Die Behörden haben dann wenig Einfluss auf deren weitere Verwendung.
Auf diese Weise werden Grundstücke an ausländische Investoren verkauft.
Bestes Beispiel sind die Kaufhausgrundstücke, auf denen nun leere Gebäude in bester Lage vor sich hin gammeln.
Das Gleiche gilt für Kirchengrundstücke.
Einstmals für den Bau von Sakralbauten zur Verfügung gestellt, beanspruchen jetzt die Eigentümer deren weitere Verwertung. Auch wenn darauf zum Beispiel ein Kindergarten errichtet wird, stehen die Kapitalkosten, (für die exponierte Lage) in der Bilanz. Da die Kosten für Kindergärten aber vom Staat übernommen werden. ........
Die Kirchen wiederum können diese Grundstücke auch an irgendwen veräußern.