er „völkerrechtswidrige Angriffskrieg“ gegen die Ukraine ist eine Standardformel in den täglichen Nachrichten.
Nun waren die US/Nato geführten Kriege gegen Jugoslawien, Irak, Syrien, Afghanistan und die Drohnenangriffe der USA im nahen Osten ebenso völkerrechtswidrig, ohne daß darauf hingewiesen wurde. Man hatte andere Gründe, das Völkerrecht blieb unberücksichtigt. In Jugoslawien war es eine Intervention aus humanitären Gründen um einen Krieg zu beenden, was Russland mit seiner Militäroperation in der Ukraine ebenso beansprucht, im Irak war es die drohende Gefahr von Massenvernichtungswaffen, die es dann nicht gab.
„ Der Bruch des Völkerrechts ist praktisch eine Konstante der Außenpolitik der Vereinigten Staaten in den letzten Jahren,“ meinte Oskar Lafontaine.
Da es keine Institution gibt, die dem Völkerrecht zu dessen Einhaltung verhilft, bleibt es den Staaten überlassen sich daran zu halten oder nicht.
Kriege sind grundsätzlich völkerechtswidrig, außer es liegt ein Mandat des UN-Sicherheitsrates zur Intervention vor oder der betreffende Staat stimmt einer Intervention zu.
Aufständische können als kriegführende Partei anerkannt werden, wenn sie die Herrschaft über einen Teil des Staatsgebietes für längere Zeit haben.
er „völkerrechtswidrige Angriffskrieg“ gegen die Ukraine ist eine Standardformel in den täglichen Nachrichten.
Nun waren die US/Nato geführten Kriege gegen Jugoslawien, Irak, Syrien, Afghanistan und die Drohnenangriffe der USA im nahen Osten ebenso völkerrechtswidrig, ohne daß darauf hingewiesen wurde. Man hatte andere Gründe, das Völkerrecht blieb unberücksichtigt. In Jugoslawien war es eine Intervention aus humanitären Gründen um einen Krieg zu beenden, was Russland mit seiner Militäroperation in der Ukraine ebenso beansprucht, im Irak war es die drohende Gefahr von Massenvernichtungswaffen, die es dann nicht gab.
„ Der Bruch des Völkerrechts ist praktisch eine Konstante der Außenpolitik der Vereinigten Staaten in den letzten Jahren,“ meinte Oskar Lafontaine.
Da es keine Institution gibt, die dem Völkerrecht zu dessen Einhaltung verhilft, bleibt es den Staaten überlassen sich daran zu halten oder nicht.
Kriege sind grundsätzlich völkerechtswidrig, außer es liegt ein Mandat des UN-Sicherheitsrates zur Intervention vor oder der betreffende Staat stimmt einer Intervention zu.
Aufständische können als kriegführende Partei anerkannt werden, wenn sie die Herrschaft über einen Teil des Staatsgebietes für längere Zeit haben.