»Das Warschauer Bezirksgericht hat am Mittwoch die U-Haft gegen den am Dienstag festgenommenen mutmaßlichen ukrainischen Pipelinesaboteur Wolodimir Z. um sieben Tage verlängert. Angeblich, um sich von der Bundesanwaltschaft die Originale der Vorwürfe und deren Begründung zuschicken zu lassen. Z. soll 2022 an der Sprengung der Gasleitung Nord Stream in der Ostsee beteiligt gewesen sein.
Der Verteidiger des Festgenommenen sprach von einer »untypischen Entscheidung in einer untypischen Sache«. Man kann auch sagen: Das riecht danach, dass im Hintergrund keine juristischen, sondern politische Entscheidungen anstehen. Denn an sich findet bei der Prüfung eines Europäischen Haftbefehls und der Entscheidung über die Auslieferung des Verdächtigen an das antragstellende Land eben keine inhaltliche Prüfung der Vorwürfe statt. Das Gericht will erkennbar Zeit schinden. In einer Woche soll dann auch über den Antrag der Verteidigung entschieden werden, den Verdächtigen auf Kaution freizulassen und ihm damit zu ermöglichen, sich wie im vergangenen Jahr, als ihm die Bundesanwaltschaft schon einmal auf der Spur war, auch diesmal wieder in die Ukraine abzusetzen............«
Ich werde dass Gefühl nicht los, dass unsere Regierung über diese Verhaftung nicht sehr erfreut ist. Darum sollen jetzt Mittel und Wege gefunden werden, wie man sich dieses Problem elegant vom Hals schaffen kann ohne selbst als August dazustehen. Und plötzlich ist er weg.... Nur, wer nimmt das dann auf seine Kappe und wie teuer wird die sein?
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Sprengung der Nord-Stream-Pipeline
»Das Warschauer Bezirksgericht hat am Mittwoch die U-Haft gegen den am Dienstag festgenommenen mutmaßlichen ukrainischen Pipelinesaboteur Wolodimir Z. um sieben Tage verlängert. Angeblich, um sich von der Bundesanwaltschaft die Originale der Vorwürfe und deren Begründung zuschicken zu lassen. Z. soll 2022 an der Sprengung der Gasleitung Nord Stream in der Ostsee beteiligt gewesen sein.
Der Verteidiger des Festgenommenen sprach von einer »untypischen Entscheidung in einer untypischen Sache«. Man kann auch sagen: Das riecht danach, dass im Hintergrund keine juristischen, sondern politische Entscheidungen anstehen. Denn an sich findet bei der Prüfung eines Europäischen Haftbefehls und der Entscheidung über die Auslieferung des Verdächtigen an das antragstellende Land eben keine inhaltliche Prüfung der Vorwürfe statt. Das Gericht will erkennbar Zeit schinden. In einer Woche soll dann auch über den Antrag der Verteidigung entschieden werden, den Verdächtigen auf Kaution freizulassen und ihm damit zu ermöglichen, sich wie im vergangenen Jahr, als ihm die Bundesanwaltschaft schon einmal auf der Spur war, auch diesmal wieder in die Ukraine abzusetzen............«
Ich werde dass Gefühl nicht los, dass unsere Regierung über diese Verhaftung nicht sehr erfreut ist. Darum sollen jetzt Mittel und Wege gefunden werden, wie man sich dieses Problem elegant vom Hals schaffen kann ohne selbst als August dazustehen. Und plötzlich ist er weg.... Nur, wer nimmt das dann auf seine Kappe und wie teuer wird die sein?
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