In gar nicht so wenigen Gemeinden wird diese Steuer erhoben.
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Steuer zulässig ist.
Ob die Kläger damit ihrer Branche einen guten Dienst erwiesen haben? Ich meine nicht.
" Seit 2005 gibt es die Bettensteuer. Nach und nach haben verschiedene Städte und Gemeinden sie eingeführt. Aktuell sind es mehr als 30 Kommunen, die von Hotelgästen diese spezielle Steuer verlangen: mal fünf Prozent vom Nettopreis der Übernachtung, mal einen Pauschalbetrag von drei Euro. Wie hoch sie ausfällt, ist unterschiedlich. Jetzt kann es gut sein, dass viel mehr Gemeinden die Bettensteuer erheben. Denn das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands wichtigstes Gericht, hat nichts dagegen einzuwenden."
Quelle: Tagesschau
Wer hat diese schon einmal bewusst bezahlt?
In gar nicht so wenigen Gemeinden wird diese Steuer erhoben.
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Steuer zulässig ist.
Ob die Kläger damit ihrer Branche einen guten Dienst erwiesen haben? Ich meine nicht.
" Seit 2005 gibt es die Bettensteuer. Nach und nach haben verschiedene Städte und Gemeinden sie eingeführt. Aktuell sind es mehr als 30 Kommunen, die von Hotelgästen diese spezielle Steuer verlangen: mal fünf Prozent vom Nettopreis der Übernachtung, mal einen Pauschalbetrag von drei Euro. Wie hoch sie ausfällt, ist unterschiedlich. Jetzt kann es gut sein, dass viel mehr Gemeinden die Bettensteuer erheben. Denn das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands wichtigstes Gericht, hat nichts dagegen einzuwenden."
Quelle: Tagesschau