Für eine Sammelklage zum Thema „Ausplündern der Rentenkasse durch die Regierung für versicherungsfremde Leistungen“ ist folgendes Muster verwendbar. Der Fokus liegt hierbei auf dem kollektiven Charakter, das heißt, viele betroffene Beitragszahler treten als Klägergemeinschaft gegen die Praxis auf. Eine Sammelklage im engeren juristischen Sinne gibt es in Deutschland zwar (noch) nicht wie etwa in den USA, aber vergleichbare Musterverfahren oder Verbandsklagen sind möglich, insbesondere durch große Sozialverbände.
S a m m e l k l a g e
Klägergemeinschaft:
[Name eines Sozialverbands, mehrerer betroffener Beitragszahler oder ein Klägerbündnis, ggf. vertreten durch Bevollmächtigten/Rechtsanwalt]
[Anschrift, ggf. Vertretungsnachweis beifügen]
– Kläger –
gegen
Beklagte:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
– Beklagte –
wegen:
Entnahme und Verwendung versicherungsfremder Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Sachverhalt
Die Kläger sind Beitragszahler bzw. Bezieher der gesetzlichen Rentenversicherung und sehen sich durch die seit Jahrzehnten andauernde Praxis der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Mitteln der Rentenversicherung in ihren Grundrechten verletzt. Versicherungsfremde Leistungen sind solche, die gesellschaftliche Aufgaben erfüllen, jedoch nichts mit dem eigentlichen Versicherungszweck zu tun haben und folglich nicht über Beitragsmittel, sondern durch Steuern zu finanzieren wären.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt an, dass jährlich rund 34 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse ausgezahlt werden, ohne dass der Bundeszuschuss diese Beträge ausreichend ausgleicht. Die gesellschaftspolitische und dogmatische Unsicherheit, welche Leistungen darunterfallen, bleibt bestehen, weswegen ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage von überragendem öffentlichen Interesse ist.
Begründung
Eigentumseingriff (Artikel 14 GG):
Durch die nicht äquivalente Verwendung der Beitragsmittel für versicherungsfremde Leistungen wird das Recht der Beitragszahler an ihrem Eigentum verletzt.
Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 GG):
Die Kläger werden im Vergleich zu Nicht-Versicherten benachteiligt, weil sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben über ihre Beiträge mitfinanzieren.
Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG):
Die Rentenversicherung wird durch die Zweckentfremdung der Mittel systemwidrig belastet, was dem Sozialstaatsprinzip widerspricht.
Fehlende angemessene Gesetzesgrundlage und Verhältnismäßigkeit:
Es fehlt eine klare, gesetzliche oder verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage für diese andauernde Zweckentfremdung.
Antrag
Die Kläger beantragen,
festzustellen, dass die Entnahme und Verwendung von versicherungsfremden Leistungen aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungswidrig ist;
die Bundesregierung zu verpflichten, Maßnahmen zur Rückführung dieser Mittel in die Rentenkasse zu treffen;
künftige versicherungsfremde Leistungen ausschließlich aus Steuermitteln zu finanzieren.
Für die Klägergemeinschaft:
[Ort, Datum, Unterschriften/Vertretungsnachweis]
Ein solches Muster kann für eine Verbandsklage/Musterklage in Erwägung gezogen werden, muss jedoch stets anwaltlich geprüft und ggf. an die tatsächliche Klagebefugnis und abhängig vom gewählten Rechtsweg (Sozialgericht, Bundesverfassungsgericht) angepasst werden.
Für eine Sammelklage zum Thema „Ausplündern der Rentenkasse durch die Regierung für versicherungsfremde Leistungen“ ist folgendes Muster verwendbar. Der Fokus liegt hierbei auf dem kollektiven Charakter, das heißt, viele betroffene Beitragszahler treten als Klägergemeinschaft gegen die Praxis auf. Eine Sammelklage im engeren juristischen Sinne gibt es in Deutschland zwar (noch) nicht wie etwa in den USA, aber vergleichbare Musterverfahren oder Verbandsklagen sind möglich, insbesondere durch große Sozialverbände.
S a m m e l k l a g e
Klägergemeinschaft:
[Name eines Sozialverbands, mehrerer betroffener Beitragszahler oder ein Klägerbündnis, ggf. vertreten durch Bevollmächtigten/Rechtsanwalt]
[Anschrift, ggf. Vertretungsnachweis beifügen]
– Kläger –
gegen
Beklagte:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
– Beklagte –
wegen:
Entnahme und Verwendung versicherungsfremder Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Sachverhalt
Die Kläger sind Beitragszahler bzw. Bezieher der gesetzlichen Rentenversicherung und sehen sich durch die seit Jahrzehnten andauernde Praxis der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Mitteln der Rentenversicherung in ihren Grundrechten verletzt. Versicherungsfremde Leistungen sind solche, die gesellschaftliche Aufgaben erfüllen, jedoch nichts mit dem eigentlichen Versicherungszweck zu tun haben und folglich nicht über Beitragsmittel, sondern durch Steuern zu finanzieren wären.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt an, dass jährlich rund 34 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse ausgezahlt werden, ohne dass der Bundeszuschuss diese Beträge ausreichend ausgleicht. Die gesellschaftspolitische und dogmatische Unsicherheit, welche Leistungen darunterfallen, bleibt bestehen, weswegen ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage von überragendem öffentlichen Interesse ist.
Begründung
Eigentumseingriff (Artikel 14 GG):
Durch die nicht äquivalente Verwendung der Beitragsmittel für versicherungsfremde Leistungen wird das Recht der Beitragszahler an ihrem Eigentum verletzt.
Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 GG):
Die Kläger werden im Vergleich zu Nicht-Versicherten benachteiligt, weil sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben über ihre Beiträge mitfinanzieren.
Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG):
Die Rentenversicherung wird durch die Zweckentfremdung der Mittel systemwidrig belastet, was dem Sozialstaatsprinzip widerspricht.
Fehlende angemessene Gesetzesgrundlage und Verhältnismäßigkeit:
Es fehlt eine klare, gesetzliche oder verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage für diese andauernde Zweckentfremdung.
Antrag
Die Kläger beantragen,
festzustellen, dass die Entnahme und Verwendung von versicherungsfremden Leistungen aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungswidrig ist;
die Bundesregierung zu verpflichten, Maßnahmen zur Rückführung dieser Mittel in die Rentenkasse zu treffen;
künftige versicherungsfremde Leistungen ausschließlich aus Steuermitteln zu finanzieren.
Für die Klägergemeinschaft:
[Ort, Datum, Unterschriften/Vertretungsnachweis]
Ein solches Muster kann für eine Verbandsklage/Musterklage in Erwägung gezogen werden, muss jedoch stets anwaltlich geprüft und ggf. an die tatsächliche Klagebefugnis und abhängig vom gewählten Rechtsweg (Sozialgericht, Bundesverfassungsgericht) angepasst werden.
Quelle
Perplexity