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Arbeitet halt! Höhöhö

Von Harvey11 Samstag 18.10.2025, 12:11

Deutschland sanktioniert gerne, vor allem, wenn es um Arbeit geht. Was sagte man hier einst über Arbeit und Freiheit? In der Weimarer Republik gab es Sanktionen gegen Erwerbslose, im Nationalsozialismus wurden „Arbeitsscheue“ in Lagern interniert. Schon im Wahlkampf spielte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit dieser deutschen Lust, auf mutmaßlich Leistungsunwilligen herumzutrampeln: Totalsanktion! Höhöhö, wird an den Stammtischen schon gegeifert: Mal ehrlich, wer vom Staat Geld einstecken will fürs Nichtstun, der kann sich mal zusammenreißen, um zu Jobcenter-Terminen zu erscheinen, oder nicht?
Oder nicht? Wer eine Regelung einführt, nach dem Erwerbslose beim Verpassen von Terminen bis in die Obdachlosigkeit sanktioniert werden dürfen – der sollte vorher schon genau hinhorchen, wieso es überhaupt zu verpassten Terminen kommt. Denn das ist die im Koalitionsausschuss beschlossene Regelung zur „Grundsicherung“: Nach drei verpassten Terminen wird der Regelsatz 100 Prozent gekürzt, es gibt also kein Geld mehr für überhaupt irgendetwas, Essen, Trinken, nichts. Nach vier verpassten Terminen folgt die von der CDU versprochene Totalsanktionierung inklusive Kosten für Heizung und Miete.
Die angebliche Sozialministerin Bärbel Bas von der SPD (Sozialdemontierende Partei Deutschlands) ist der Meinung, dass diese Verschärfungen gerade noch verfassungsrechtlich zulässig sind. Wie sie zu dieser Meinung kommt, bleibt unklar: 2019 war das Bundesverfassungsgericht zu der Entscheidung gekommen, die Hartz-IV-Sanktionen seien „teilweise verfassungswidrig“. So seien Kürzungen von 30 Prozent unter bestimmten Bedingungen (!) in Ordnung: Kürzungen von 60 oder gar 100 Prozent verstießen jedoch gegen die Verfassung. Karlsruhe forderte die Bundesregierung auf, diese Sanktionen abzuschaffen. Der damalige Juso-Chef Kevin Kühnert beantragte beim SPD-Parteitag sogar die gänzliche Abschaffung von Sanktionen – ohne Erfolg. Die SPD setzte lediglich das durch, was Karlsruhe verlangte, die Abmilderung der Sanktionen auf maximal 30 Prozent, keine Kürzungen bei Kosten der Unterkunft.
Jetzt sind jene Sanktionen, die nach dem Karlsruher Urteil abgeschafft wurden, also wieder da. Bas hofft, dass sie deshalb verfassungskonform sind, weil auf „Härtefälle“ Rücksicht genommen werden soll. Aber bis die Sanktionen in Karlsruhe landen, dauert es eh Jahre, und bis dahin zeigt der Merz den „Arbeitsscheuen“ mal, wie der Deutschlandtakt geht, höhöhö.
„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses zur Grundsicherung sind nichts weniger als ein kalkulierter Verfassungsbruch“, ist sich die Bürgergeld-Expertin Helena Steinhaus sicher. Anders als Bundeskanzler Friedrich Merz ist sie täglich in Kontakt mit Menschen, die Ärger mit dem Jobcenter haben, und kennt die Lebensrealität, die dorthin führt. Sie erzählt von Menschen, die mit ihrem Leben überfordert sind; die beginnende Depressionen haben, es nicht schaffen, Briefe zu öffnen, aber auch nicht in der Lage sind, zu einem Arzt zu gehen, um eine Diagnose zu stellen. „Etwa hatten wir Kontakt zu einem Mann mit schwerer Hautkrankheit und Sozialphobie, der mehrere Termine aus psychischen Gründen nicht wahrnehmen konnte und dessen Leistungen komplett eingestellt wurden“, erzählt Steinhaus von nur einem Beispiel von vielen.
Diese Sanktionen werden die Schwächsten unter den Erwerbslosen treffen. Tja, sagt die Union, das Leben ist kein Ponyhof? Sicher nicht, aber wozu sollen wir noch mal genau die Würde der kranken und überforderten Menschen dieser Gesellschaft verkaufen? Von Einsparungen in Milliardenhöhe sprach Merz, jetzt nennt er eine Milliarde. Wer sich die Zahlen der Bürgergeld-Beziehenden anschaut, wird den Kopf über diese Rechnung schütteln müssen. Von 5,5 Millionen Menschen im Bürgergeldbezug sind knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Die sind wohl keine „Totalverweigerer“ oder leisten unsere Kinder auch zu wenig, Herr Merz? Rund 800.000 Menschen arbeiten bereits und müssen mit Bürgergeld ihren Lohn aufstocken. Weitere 1,1 Millionen stehen dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung, weil sie Angehörige pflegen, Kinder betreuen, einer Ausbildung oder Maßnahme nachgehen oder – ärztlich attestiert – erkrankt sind.
Bleiben 1,5 Millionen Bürgergeld-Beziehende übrig. Alles potenzielle „Totalverweigerer“? Wohl kaum. Laut Institut für Arbeits- und Berufsforschung konnte 2024 nur eine niedrige zweistellige Zahl vermeintlicher „Totalverweigerer“ verzeichnet werden. Welches Geld soll mit ein paar Dutzend verhängten Totalsanktionen eingespart werden? (Kleine Erinnerung: Jährlich gehen dem Bundeshaushalt 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung verloren.) Treffen werden diese Regelungen jedoch alle 5,5 Millionen im Bürgergeld, die jetzt in Sorge vor drohender Obdachlosigkeit sind. Als ob diese Gesellschaft noch mehr Angst verkraften könnte.
Diese massive Bedrohung auch noch „Grundsicherung“ zu nennen, ist an Zynismus kaum zu übertreffen. Was hier durchsifft, ist der alte deutsche Hass auf nicht arbeitende Menschen. Dass es um den Bundeshaushalt geht, kann Friedrich Merz tatsächlich seiner Großmutter erzählen.
der Freitag, 16.10.2025

Eine Teilnahme der Erwerbslosen am öffentlichen Leben ist offensichtlich nicht gewünscht und wie man sieht, sollen sie sogar aus dem Stadtbild verschwinden.
Mich freut nur, dass dieser verordnete Egoismus denen jetzt bei ihren Kriegsplänen gewaltig auf die Füße fällt. Aber sind die in der Lage, darin Zusammenhänge zu erkennen?
Merz am Freitag: „Wir werden den Unterschied zwischen uns und der AfD deutlich machen.“ Wann Herr Merz? Wann und wie? Sowie wie Sie sich jetzt aufführen kann die AfD ihr Programm als Heilslehre verkaufen. Sie ebnen der AfD den Weg ins Kanzleramt. Bekommen Sie was dafür? Gehen Sie endlich!

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