Es geht um die altersbedingte Ausnahmeregelung für die Heizungsvorgaben ab 2024, die offensichtlich eine Begleitregelung enthält, wonach Schonsteinfeger das Alter der Hauseigentümer prüfen sollen im Havariefall. Generell sind noch viele Fragen offen zum Vorgehen.
Es geht um die altersbedingte Ausnahmeregelung für die Heizungsvorgaben ab 2024, die offensichtlich eine Begleitregelung enthält, wonach Schonsteinfeger das Alter der Hauseigentümer prüfen sollen im Havariefall. Generell sind noch viele Fragen offen zum Vorgehen.
www.br.de/ ... /heizungsnovelle-schornsteinfeger-beanstanden-altersueberpruefung,TblFUYA
Was haltet ihr davon, goutiert ihr das oder sollte man anders regeln, dass Hauseigentümer ihren Anspruch auf Sonderregelung geltend machen können?