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AfD-Klage gescheitert

Von Feierabend-Mitglied Mittwoch 18.09.2024, 14:31 – geändert Mittwoch 18.09.2024, 15:48

Es geht um Brandner, da Brandner abgewählt wurde nachdem er nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 einen Tweet weiterverbreitet hatte, mit Kritik, dass jetzt Politiker in Synagogen mit Kerzen "rumlungern". Brandner entschuldigte sich zwar später, lehnte jedoch Rücktrittsforderungen ab. Danach wurden Kandidaten der AfD auch nicht mehr zu Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen gewählt. Selbst schuld .....


"Die AfD hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichtes am Mittwoch einstimmig entschied. Damit scheiterten zwei Organklagen der AfD.

Dass Wahlen abgehalten werden, um über die Vorsitze für Ausschüsse im Bundestag zu entscheiden, bewege sich, genauso wie die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie. Das erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König."

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