Die Staatsrechtlerin Antje von Ungern-Sternberg über die Verfassungsfeindlichkeit der rechten Partei, die Mittel des Rechtsstaats und ein nötiges Verbotsverfahren.
»Als klar war, dass die Wahl vorgezogen wird, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden, das eigentlich für 2024 angekündigte Gutachten über die Einstufung der Gesamt-AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ nicht mehr vor der Stimmabgabe zu veröffentlichen. War das ein Fehler?«
Diese Frage verwundert mich, zugleich aber auch nicht.
Aus ihr erkenne ich, dass dieses Gutachten längst fertig ist und nicht verwendet wird. Andererseits denke ich, dass man mit dem Verfassungsschutz den Bock zum Gärtner gemacht hat.
Es wurde verzögert und hofft darauf, dass die Partei bald zu groß zum verbieten ist. So wie ich vermute, werden auch in anderen Parteien Anhänger dieser Idee sitzen.
Zu einem Verbot wird es nicht kommen. Auch wenn die Union die Gefahr erkennt.
Die Staatsrechtlerin Antje von Ungern-Sternberg über die Verfassungsfeindlichkeit der rechten Partei, die Mittel des Rechtsstaats und ein nötiges Verbotsverfahren.
»Als klar war, dass die Wahl vorgezogen wird, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden, das eigentlich für 2024 angekündigte Gutachten über die Einstufung der Gesamt-AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ nicht mehr vor der Stimmabgabe zu veröffentlichen. War das ein Fehler?«
Diese Frage verwundert mich, zugleich aber auch nicht.
Aus ihr erkenne ich, dass dieses Gutachten längst fertig ist und nicht verwendet wird. Andererseits denke ich, dass man mit dem Verfassungsschutz den Bock zum Gärtner gemacht hat.
Es wurde verzögert und hofft darauf, dass die Partei bald zu groß zum verbieten ist. So wie ich vermute, werden auch in anderen Parteien Anhänger dieser Idee sitzen.
Zu einem Verbot wird es nicht kommen. Auch wenn die Union die Gefahr erkennt.
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