Von Harvey11
Donnerstag 05.02.2026, 11:53 – geändert Donnerstag 05.02.2026, 13:12
Die AfD-Fraktion erhob als zweitstärkste Kraft im Bundestag Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal - und ging vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab. Der Saal sei keine "Silbermedaille".
Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
Die Ansicht der Fraktion, "der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl", erklärte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen.
Die AfD-Fraktion erhob als zweitstärkste Kraft im Bundestag Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal - und ging vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab. Der Saal sei keine "Silbermedaille".
Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
Die Ansicht der Fraktion, "der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl", erklärte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen.
Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.
Für die SPD hat der Saal große symbolische Bedeutung. Er wurde nach dem früheren Parteivorsitzenden Otto Wels benannt. Der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte nach langem Streit im Mai 2025 mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden. Die AfD bekam stattdessen den frühere Sitzungssaal der FDP.
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Jetzt musste eben das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wer wo sitzen darf. Nichts ist der AfD zu albern der Welt zu beweisen, wie sehr sie doch hier benachteiligt wird. Koste es was es wolle.
Es ist aber zu vermuten, das der AfD dieser Saal eigentlich völlig wurscht war.
Der Name "Otto-Wels-Saal" war es, der beide Parteien vor Gericht ziehen ließ.
Die SPD wollte ihn nicht durch den Einzug der AfD "entweihen lassen", und die AfD wollte ihn gerne genau darum haben.
Die AfD-Fraktion erhob als zweitstärkste Kraft im Bundestag Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal - und ging vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab. Der Saal sei keine "Silbermedaille".
Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
Die Ansicht der Fraktion, "der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl", erklärte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen.
Die AfD-Fraktion erhob als zweitstärkste Kraft im Bundestag Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal - und ging vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage ab. Der Saal sei keine "Silbermedaille".
Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
Die Ansicht der Fraktion, "der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl", erklärte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen.
Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.
Für die SPD hat der Saal große symbolische Bedeutung. Er wurde nach dem früheren Parteivorsitzenden Otto Wels benannt. Der Ältestenrat des Bundestages, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte nach langem Streit im Mai 2025 mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden. Die AfD bekam stattdessen den frühere Sitzungssaal der FDP.
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Es ist aber zu vermuten, das der AfD dieser Saal eigentlich völlig wurscht war.
Der Name "Otto-Wels-Saal" war es, der beide Parteien vor Gericht ziehen ließ.
Die SPD wollte ihn nicht durch den Einzug der AfD "entweihen lassen", und die AfD wollte ihn gerne genau darum haben.