Die AfD hat im Bundestag keinen Anspruch darauf, den Vorsitz in Ausschüssen zu übernehmen. Dass ihre Kandidaten nach der Bundestagswahl 2021 nicht zu Vorsitzenden gewählt wurden, verletzt die Rechte der AfD-Fraktion nicht, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Den Fraktionen stehen die Positionen demnach nicht automatisch zu. Zwei Organklagen der AfD-Fraktion scheiterten damit. Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse spielen eine wichtige Rolle im parlamentarischen Alltag. Sie bereiten die Ausschusssitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Außerdem repräsentieren sie die Ausschüsse häufig in der Öffentlichkeit. Jahrzehntelang lief die Besetzung der Vorsitzendenposten weitgehend reibungslos. Nach dem erstmaligen Einzug der AfD in den Bundestag 2017 änderte sich das. Ende 2019 kam es zu einem bis dahin einmaligen Vorgang. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der AfD-Politiker Stephan Brandner, wurde abgewählt. Deshalb wandte sich die AfD-Fraktion an die Verfassungsrichter. Im zweiten Fall wurden die AfD-Kandidaten gar nicht erst gewählt. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat bestimmen. Wenn sich die Fraktionen sich nicht einigen können, kommt das Zugriffsverfahren zum Tragen. 2021 wurde dann erstmals in jedem Ausschuss eine geheime Wahl beantragt. Die Kandidaten der AfD fielen dabei durch. Auch deswegen zog die AfD-Fraktion nach Karlsruhe. Beide Organklagen hatten aber nun keinen Erfolg. (afp)
So schön, so gut.
Der Jubel darf noch groß darüber sein. Zwei Dinge sollten dabei aber nicht außer Acht gelassen werden.
Es ist kein Geheimnis, dass die Zahl der Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen steigt, die nichts gegen eine Koalition mit der AfD einzuwenden hätten. Auch künftige Regierungsbildungen ohne die AfD werden vermutlich immer schwerer.
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt.
Wie lange wird es dauern, bis AfD-nahe Richter dort sitzen werden?
Wie alle Richter sind auch die Richter beim BVG nicht an Weisungen gebunden.
Aber vergessen die immer, wem sie ihr Amt verdanken? So mancher Zweifel daran war in den Medien schon zu hören.
Darum ist zu befürchten, dass manche Urteile plötzlich nicht mehr wie gewohnt ausgehen werden.
Das scheint manchen Fans der AfD in den „etablierten“ Parteien aber nicht zu stören. In einer Koalition werden in solchen Fällen Absprachen getroffen.
Aber das zu begreifen scheint für manche Abgeordnete schon zu schwer zu sein.
Die AfD hat im Bundestag keinen Anspruch darauf, den Vorsitz in Ausschüssen zu übernehmen. Dass ihre Kandidaten nach der Bundestagswahl 2021 nicht zu Vorsitzenden gewählt wurden, verletzt die Rechte der AfD-Fraktion nicht, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Den Fraktionen stehen die Positionen demnach nicht automatisch zu. Zwei Organklagen der AfD-Fraktion scheiterten damit. Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse spielen eine wichtige Rolle im parlamentarischen Alltag. Sie bereiten die Ausschusssitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Außerdem repräsentieren sie die Ausschüsse häufig in der Öffentlichkeit. Jahrzehntelang lief die Besetzung der Vorsitzendenposten weitgehend reibungslos. Nach dem erstmaligen Einzug der AfD in den Bundestag 2017 änderte sich das. Ende 2019 kam es zu einem bis dahin einmaligen Vorgang. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der AfD-Politiker Stephan Brandner, wurde abgewählt. Deshalb wandte sich die AfD-Fraktion an die Verfassungsrichter. Im zweiten Fall wurden die AfD-Kandidaten gar nicht erst gewählt. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat bestimmen. Wenn sich die Fraktionen sich nicht einigen können, kommt das Zugriffsverfahren zum Tragen. 2021 wurde dann erstmals in jedem Ausschuss eine geheime Wahl beantragt. Die Kandidaten der AfD fielen dabei durch. Auch deswegen zog die AfD-Fraktion nach Karlsruhe. Beide Organklagen hatten aber nun keinen Erfolg. (afp)
So schön, so gut.
Der Jubel darf noch groß darüber sein. Zwei Dinge sollten dabei aber nicht außer Acht gelassen werden.
Es ist kein Geheimnis, dass die Zahl der Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen steigt, die nichts gegen eine Koalition mit der AfD einzuwenden hätten. Auch künftige Regierungsbildungen ohne die AfD werden vermutlich immer schwerer.
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt.
Wie lange wird es dauern, bis AfD-nahe Richter dort sitzen werden?
Wie alle Richter sind auch die Richter beim BVG nicht an Weisungen gebunden.
Aber vergessen die immer, wem sie ihr Amt verdanken? So mancher Zweifel daran war in den Medien schon zu hören.
Darum ist zu befürchten, dass manche Urteile plötzlich nicht mehr wie gewohnt ausgehen werden.
Das scheint manchen Fans der AfD in den „etablierten“ Parteien aber nicht zu stören. In einer Koalition werden in solchen Fällen Absprachen getroffen.
Aber das zu begreifen scheint für manche Abgeordnete schon zu schwer zu sein.