Von ehemaliges Mitglied
Dienstag 29.07.2025, 20:53
"Eine juristische Sensation ist beinahe unbemerkt geblieben – dabei ist sie ein Meilenstein im Kampf gegen die rechtsextreme Af Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem aktuellen Beschluss indirekt und unerwartet festgestellt, dass die AfD alle Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt.
In einem Verfahren um ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat die AfD sich selbst ein Eigentor geschossen.
Statt sich zu entlasten, hat sie mit ihrer Beschwerde unfreiwillig dafür gesorgt, dass nun schwarz auf weiß bestätigt ist: Die Partei verfolgt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele – man darf auch davon ausgehen, dass sie diese auch umsetzen will, sobald sie an der Macht ist. Das BVerwG hat in seinem Beschluss auf die Beschwerde der AfD genau diesen Fall deutlich geklärt. Und unerwartet die Frage geklärt, ob die AfD auch die letzte strittige Anforderung für ein Verbot erfüllt - die „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Damit ist eigentlich der zentrale Streitpunkt für ein AfD-Verbot geklärt: Es reicht, dass die AfD verfassungsfeindliche Pläne hat – dann ist auch davon auszugehen, dass sie sie auch durchsetzen will. Das belegt die Partei sogar selbst durch offizielle Programme wie das „Remigrations“-Konzept.
Fakt ist: Die höchsten Gerichte unseres Landes haben nun in Summe festgestellt:
Die AfD verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Sie verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.
Und klar ist auch: Sie hat den Willen und die Mittel, diese Ziele umzusetzen.
Was noch fehlt? Der politische Wille, endlich ein Verbotsverfahren zu prüfen!"
"Eine juristische Sensation ist beinahe unbemerkt geblieben – dabei ist sie ein Meilenstein im Kampf gegen die rechtsextreme Af
In einem Verfahren um ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat die AfD sich selbst ein Eigentor geschossen.
Statt sich zu entlasten, hat sie mit ihrer Beschwerde unfreiwillig dafür gesorgt, dass nun schwarz auf weiß bestätigt ist: Die Partei verfolgt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele – man darf auch davon ausgehen, dass sie diese auch umsetzen will, sobald sie an der Macht ist. Das BVerwG hat in seinem Beschluss auf die Beschwerde der AfD genau diesen Fall deutlich geklärt. Und unerwartet die Frage geklärt, ob die AfD auch die letzte strittige Anforderung für ein Verbot erfüllt - die „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Damit ist eigentlich der zentrale Streitpunkt für ein AfD-Verbot geklärt: Es reicht, dass die AfD verfassungsfeindliche Pläne hat – dann ist auch davon auszugehen, dass sie sie auch durchsetzen will. Das belegt die Partei sogar selbst durch offizielle Programme wie das „Remigrations“-Konzept.
Fakt ist: Die höchsten Gerichte unseres Landes haben nun in Summe festgestellt:
Was noch fehlt? Der politische Wille, endlich ein Verbotsverfahren zu prüfen!"
Thomas vom Volksverpetzer