Einen Termin beim Arzt ausmachen, aber nicht hingehen: Dieses Verhalten nehme zu, beklagen Ärztevertreter und fordern eine Strafgebühr. Kritik an dem Vorstoß kommt von Patientenschützern und Gewerkschaften.
Angesichts langer Wartezeiten in vielen Praxen fordern Ärztevertreter erneut Strafgebühren für Kassenpatienten, die gebuchte Termine platzen lassen. Sie begründen diese Forderung mit der hohen Zahl versäumter Termine, die dann für andere Patienten nicht mehr zur Verfügung stünden. Der Vorstoß ruft scharfen Widerspruch hervor - unter anderem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Patientenschützern und Gewerkschaften.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der Bild-Zeitung, mittlerweile würden zehn bis 20 Prozent der gebuchten Arzttermine nicht mehr wahrgenommen. Er fordert eine Ausfallgebühr für Patienten in Höhe von zehn bis 20 Euro. Diese "No-Show-Gebühr" solle "von den Krankenkassen zu zahlen sein", sagte Gassen.
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Wie wäre es dann mit einer Strafe für eine Verschiebung des Termin, den der Arzt selbst vornimmt und somit dem Patienten Zeit stielt, nur weil ein Privatpatient dazwischengeschoben wird?
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Einen Termin beim Arzt ausmachen, aber nicht hingehen: Dieses Verhalten nehme zu, beklagen Ärztevertreter und fordern eine Strafgebühr. Kritik an dem Vorstoß kommt von Patientenschützern und Gewerkschaften.
Angesichts langer Wartezeiten in vielen Praxen fordern Ärztevertreter erneut Strafgebühren für Kassenpatienten, die gebuchte Termine platzen lassen. Sie begründen diese Forderung mit der hohen Zahl versäumter Termine, die dann für andere Patienten nicht mehr zur Verfügung stünden. Der Vorstoß ruft scharfen Widerspruch hervor - unter anderem von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Patientenschützern und Gewerkschaften.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der Bild-Zeitung, mittlerweile würden zehn bis 20 Prozent der gebuchten Arzttermine nicht mehr wahrgenommen. Er fordert eine Ausfallgebühr für Patienten in Höhe von zehn bis 20 Euro. Diese "No-Show-Gebühr" solle "von den Krankenkassen zu zahlen sein", sagte Gassen.
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Wie wäre es dann mit einer Strafe für eine Verschiebung des Termin, den der Arzt selbst vornimmt und somit dem Patienten Zeit stielt, nur weil ein Privatpatient dazwischengeschoben wird?
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