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5. Jahrestag der Morde von Hanau

Von Harvey11 Donnerstag 20.02.2025, 12:28 – geändert Donnerstag 20.02.2025, 14:06

Vor einem Jahr fand die Berliner Kundgebung zum Gedenken an die von einem Faschisten vier Jahre zuvor in Hanau ermordeten Menschen unter Polizeiauflagen statt. Die Anmelder mussten vor Beginn eine mehrseitige Verordnung zweimal – auf deutsch und auf arabisch – verlesen, in der verbotene Symbole und Parolen zum Völkermord in Gaza aufgezählt waren. Das wird in diesem Jahr nicht möglich sein. Auf Kundgebungen in Berlin ist arabisch sprechen seit zehn Tagen verboten. Die SPD-Innensenatorin sagt aber, das sei kein pauschales Sprachverbot. Es wird lediglich »auf weiteres« durchgesetzt. Denn in der Bundeshauptstadt verwirklichen ein durchgeknallter Senat und seine Behörden jeden Wink der AfD. Versammlungen werden gemäß willkürlich definierter Staatsräson nicht zugelassen oder aufgelöst, Rechtsstaat und Grundrechte bei »Gefahr im Verzug« von militärisch gerüsteten Polizisten außer Kraft gesetzt. Wer dagegen vorm Verwaltungsgericht klagt, benötigt Geld und Zeit. Über beides verfügen Inlandsgeheimdienst, Polizei und Ämter unbegrenzt.

Hanau liegt in Hessen.
In dem Hessen, in dem ein Agent eines deutschen Dienst Zeuge eines Mordes war, der einem Ausländer das Leben kostete. Ein Zeug, der nichts gesehen hatte. Oder haben durfte?
Später bekam er vom Innenminister, dem späteren Ministerpräsidenten Bouffier ein Aussageverbot vor Gericht.
Warum? Das bedeutet doch, dass der sehr wohl etwas gesehen hat. Etwas, das für jemand sehr peinlich werden könnte, wenn es die Öffentlichkeit, also der Souverän, erfährt.
Das erinnert mich an den Innenminister Thomas de Maizière. Der sagte einst: Ich fürchtete, die Erkenntnisse der Behörden könnten »die Bevölkerung verunsichern«.
Wie hat der das nur gemeint?


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