….. nochmals per Post! Es hat den gleichen Wortlaut wie die Mail, die ich vorgestern unter dem Titel: "Schaut mal, welche Mail ich heute erhielt"
hier einstellte. Da das Alles schon weit nach unten rutschte, kopiere ich`s erneut.
Ich habe nun vor, das bei der Polizei zu melden (Cyberkriminalität), da ich annehme, dass die Gauner keine Ruhe geben werden, bzw. die Kosten sich jedes Mal erhöhen. Würdet Ihr das auch tun?
Meine Meinung: Wenn der Fall "normal" abgelaufen wäre, hätte doch die Lieferfirma schriftlich gemahnt, und nicht das Anwaltsbüro !!
Was halt auffällt ist, dass nirgendwo der Auftraggeber (Lieferant) genannt wird.
Euch Allen … noch einen schönen Abend !
Es ist doch sicher ein Betrugsversuch, oder soowas! Bei Paypal hab` ich kein Konto und.. meine Bestellungen habe ich (meist per Rechnung) immer bezahlt.
Von 20,93 Euro sind innerhalb ein paar Tagen 99,90 geworden! Welch eine Sauerei! Ich wüsste gar nicht worum es sich hierbei handeln soll, denn genau DAS geht aus dieser Mahnung nicht hervor.
Was würdet ihr in diesem Falle tun?
Besten Dank im Voraus für eure Antworten!
Gesendet: Dienstag, 15. Januar 2019 um 11:09 Uhr
Von: kontaktpaypal@ksp.de
Betreff: Forderung gegen Sie, 1. Mahnung PL2562183 [TF:MSPLGBML]
KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Frau
Maria ….
X.... - Str.
61…………..
Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: …………
Aktenzeichen: PL25…….
Sehr geehrte Frau X,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass aus einer Gastzahlung noch ein Betrag von EUR 29,45 aussteht und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.
Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 99,90 aber sofort - spätestens bis zum 21.01.2019 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Betrag Gastzahlung EUR 29,45
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BG
Zinsen seit dem 15.01.2019 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,00
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 0,25
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag ________________________________________EUR ________________________________________99,90
1 vor unserer Beauftragung entstandene Kosten für Mahnschreiben unserer Mandantin
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte
Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:
PayPal bietet einen Online-Zahlungsservice an, der es seinen Kunden ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Die Nutzung der Dienste von PayPal kann sowohl über ein Mitgliedskonto als auch in Form von Gastzahlungen erfolgen. Gastzahlungen sind zudem auch zusätzlich zu einem Mitgliedskonto möglich.
Der ausstehende Betrag ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal im Rahmen einer Gastzahlung erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben.
Der Betrag von EUR 29,45 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 20,93 und Gebühren seitens PayPal für Rückbuchungen in Höhe von EUR 8,52.
PayPal hat Sie vereinbarungsgemäß per E-Mail an die für die Gastzahlung hinterlegte E-Mailadresse "m……………" angemahnt.
Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.
Information zur Datenverarbeitung:
Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Str. 40, 20355 Hamburg. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie ebenfalls unter dieser Anschrift sowie unter datenschutz@ksp.de.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen unserer Mandantschaft und dient damit deren und unseren berechtigten Interessen an der Rechtsverfolgung.
Sie können Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen; wir prüfen sodann, ob der Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO berechtigt ist.
Als Datenempfänger kommen neben unserer Mandantschaft in Betracht: Gerichte, Gerichtsvollzieher und ggf. weitere Justizbeteiligte; Rechtsanwälte, Auskunfteien und Adressdienstleister (u.a. Regis24 GmbH, Wallstr. 58, 10179 Berlin, s. www.regis24.de/informationen), Druckdienstleister, Einwohnermeldeämter, Drittschuldner.
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns! Schauen Sie unser Video
Telefon: 040 / 4 50 65 - 796
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Ihr Zugangscode: njqa if4i qtqo
We ask you to immediately delete a misdirected email and notify us.Bankverbindung international:
IBAN DE55200700240090173600, BIC DEUTDEDBHAM
Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg
HRB 110678
Geschäftsführer:
Dr. Christoph Frankenheim - Dr. Ludwig Gehrke - Dr. Oliver Gnielinski - Dr. Florian Pagenkemper - Dr. Andreas Seegers
Diese E-Mail einschließlich ihrer Anhänge ist vertraulich, enthält das Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit und ist daher allein für den Gebrauch durch den vorgesehenen Empfänger bestimmt. Dritten ist das Lesen, Verteilen oder Weiterleiten dieser E-Mail sowie jedwedes Vertrauen auf deren Inhalt untersagt. Wir bitten, eine fehlgeleitete E-Mail unverzüglich vollständig zu löschen und uns eine Nachricht zukommen zu lassen.
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Was halt auffällt ist, dass nirgendwo der Auftraggeber (Lieferant) genannt wird.
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Es ist doch sicher ein Betrugsversuch, oder soowas! Bei Paypal hab` ich kein Konto und.. meine Bestellungen habe ich (meist per Rechnung) immer bezahlt.
Von 20,93 Euro sind innerhalb ein paar Tagen 99,90 geworden! Welch eine Sauerei! Ich wüsste gar nicht worum es sich hierbei handeln soll, denn genau DAS geht aus dieser Mahnung nicht hervor.
Was würdet ihr in diesem Falle tun?
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Gesendet: Dienstag, 15. Januar 2019 um 11:09 Uhr
Von: kontaktpaypal@ksp.de
Betreff: Forderung gegen Sie, 1. Mahnung PL2562183 [TF:MSPLGBML]
KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg
Frau
Maria ….
X.... - Str.
61…………..
Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: …………
Aktenzeichen: PL25…….
Sehr geehrte Frau X,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
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Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 99,90 aber sofort - spätestens bis zum 21.01.2019 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.
Überweisen Sie an:
Empfänger: KSP Rechtsanwälte
IBAN: DE55200700240090173600
Betrag: EUR 99,90
Verwendungszweck: PL25……
Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Betrag Gastzahlung EUR 29,45
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BG
Zinsen seit dem 15.01.2019 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,00
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 0,25
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag ________________________________________EUR ________________________________________99,90
1 vor unserer Beauftragung entstandene Kosten für Mahnschreiben unserer Mandantin
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG
Mit freundlichen Grüßen
KSP Rechtsanwälte
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