Von Feierabend-Mitglied
Mittwoch 25.09.2024, 11:59 – geändert Mittwoch 25.09.2024, 15:03
Die hier angebotenen Konditionen besagen:
Ein hauseigener Gutachter stellt den Wert ihrer Immobilie fest.
Bei erhaltenen100.000 €
Bezahlen Sie eine monatliche „Nutzungs-Gebühr“ in den ersten 10 Jahren von 413 € = 4,95 % monatlich.
Also Miete für ihre Immobilie.
Natürlich sind Sie weiterhin zu 100 % für Reparaturen usw. alleine zuständig.
Mein Tipp:
Fragen sie bei ihrer Bank (und anderen Banken) nach,
welche Konditionen sie bei einer Beleihung von weniger als 50 % und möglichst niedriger Tilgung bietet.
Bleiben Sie unter der Beleihungsgrenze 50 % werden sie sich wundern!
Zurzeit bieten Banken einen Zins von 2,8 % an.
Selbst bei einer Tilgung von einem Prozent,
werden die Kreditkosten noch unter der Miete bleiben!
Glaube, bei derartigen Konditionen
ist die Frage nach der Redlichkeit
eines solchen Vertrages sehr wohl erlaubt.
Nicht alles,
nur weil es nicht strafbar ist,
entspricht auch den Regeln der Redlichkeit!
Die hier angebotenen Konditionen besagen:
Ein hauseigener Gutachter stellt den Wert ihrer Immobilie fest.
Bei erhaltenen100.000 €
Bezahlen Sie eine monatliche „Nutzungs-Gebühr“ in den ersten 10 Jahren von 413 € = 4,95 % monatlich.
Also Miete für ihre Immobilie.
Natürlich sind Sie weiterhin zu 100 % für Reparaturen usw. alleine zuständig.
Mein Tipp:
Fragen sie bei ihrer Bank (und anderen Banken) nach,
welche Konditionen sie bei einer Beleihung von weniger als 50 % und möglichst niedriger Tilgung bietet.
Bleiben Sie unter der Beleihungsgrenze 50 % werden sie sich wundern!
Zurzeit bieten Banken einen Zins von 2,8 % an.
Selbst bei einer Tilgung von einem Prozent,
werden die Kreditkosten noch unter der Miete bleiben!
Glaube, bei derartigen Konditionen
ist die Frage nach der Redlichkeit
eines solchen Vertrages sehr wohl erlaubt.
Nicht alles,
nur weil es nicht strafbar ist,
entspricht auch den Regeln der Redlichkeit!