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Teil 2-

Von Feierabend-Mitglied Donnerstag 18.08.2022, 19:31

Wenn ein Koffer 21 Tage nach geplantem Eintreffen noch nicht an seinem Bestimmungsort ist, gilt er nach dem Montrealer Übereinkommen als verloren. Reisenden steht dann pro Person eine Entschädigung von bis zu 1288 „Sonderziehungsrechten“ à derzeit 1,28 Euro zu, also maximal knapp 1700 Euro.
Zusätzlich zum Erstattungsärger wegen ausgefallener Flüge kommt auf die Airlines nun wohl eine Welle von Forderungen wegen verlorener Koffer und Ersatzbeschaffungen zu.
Auch hier sind die Erfahrungen von Kunden mitunter grotesk. Der schleswig-holsteinische Unternehmer Martin Nitsche ringt seit einigen Wochen vergeblich mit diversen Hotlines und Stellen bei der Lufthansa, nachdem sein Sohn von einem fünfmonatigen Auslandsaufenthalt in Kanada zurückgekehrt war, dessen gesamte auf zwei Koffer verteilte Habe aber auf dem letzten Stück von Frankfurt nach Hamburg verschütt gegangen war.
Obwohl er als langjähriger Senator-Status-Inhaber Zugang zu den besser aufgestellten Service-Hotlines hat, sieht sich die durchführende Lufthansa offenbar außerstande, den Fall zu erfassen oder Erstattungen zu gewähren, weil das Ticket von Air Canada ausgestellt worden war.
Die Koffer fand Nitsche schließlich auf eigene Faust mithilfe angebrachter Tracking-Chips – im „Terminal Tango“. Leid tue ihm das Chaos vor allem für die alten Leute. „Ich habe Rentnerpaare zwischen Koffern weinen sehen.“

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