Oder eine Rechtsfrage oder eine allgemeine Frage zu gutem Benehmen, welches das Zusammenleben der Menschen fördert? Ich weiß es nicht.
Jedenfalls erhielt ich ein Mail von einer Freundin, die ganz weit weg von hier wohnt und keinen „Feierabend" mehr machen darf.
Das Mail enthielt auch den Zeitungsartikel, aus dem zitiert wurde und der Stein des Anstoßes war.
Selbstverständlich will, kann und darf ich den Artikel hier nicht einstellen.
Aber verkürzt und mit anderen Worten gebe ich hier meine Antwort als Denkanstoß weiter.
•
Hallo …,
Ich konnte mir denken, welcher Beitrag gemeint war.
Aber ich empfinde es als unfair, nicht genauer zu begründen, was an deinem Beitrag falsch, bzw. kritisierenswert war.
Immerhin war es ein Ausschnitt aus dem Text einer freien Zeitschrift eines unbestritten demokratischen Landes.
Ist es da nicht beinahe ein Verstoß gegen die Pressefreiheit, dich mit „lebenslänglich" zu bestrafen, weil du aus dieser Zeitschrift zitiertest?
Jeder Angeklagte vor Gericht bekommt die Anklageschrift vor Beginn der Verhandlung vorgelesen und darf (er selbst oder sein Anwalt) dazu Stellung nehmen.
Der Betreiber eines Internetportals ist Staatsanwalt, Richter und Henker in einer Person?
Ich finde, auch wenn er das unbestrittene Hausrecht hat, sollte er aus eigenem Antrieb heraus so fair sein und seine Entscheidung, besonders eine solch harte, begründen.
Eine Begründung ist für mich nicht ausreichend, wenn sie nur aus einem Hinweis auf einen Paragrafen der „Hausordnung' besteht.
Ich finde, eine Begründung sollte, wie die Urteilsbegründung eines Richters, mit eigenen Worten gegeben werden.
So hat es für mich diktatorische Züge nach dem Motto:
Was in Deutschland nicht gerne gesehen wird, muss auch in anderen Ländern strafbar sein.
•
Was meint ihr dazu?
Oder eine Rechtsfrage oder eine allgemeine Frage zu gutem Benehmen, welches das Zusammenleben der Menschen fördert? Ich weiß es nicht.
Jedenfalls erhielt ich ein Mail von einer Freundin, die ganz weit weg von hier wohnt und keinen „Feierabend" mehr machen darf.
Das Mail enthielt auch den Zeitungsartikel, aus dem zitiert wurde und der Stein des Anstoßes war.
Selbstverständlich will, kann und darf ich den Artikel hier nicht einstellen.
Aber verkürzt und mit anderen Worten gebe ich hier meine Antwort als Denkanstoß weiter.
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Hallo …,
Ich konnte mir denken, welcher Beitrag gemeint war.
Aber ich empfinde es als unfair, nicht genauer zu begründen, was an deinem Beitrag falsch, bzw. kritisierenswert war.
Immerhin war es ein Ausschnitt aus dem Text einer freien Zeitschrift eines unbestritten demokratischen Landes.
Ist es da nicht beinahe ein Verstoß gegen die Pressefreiheit, dich mit „lebenslänglich" zu bestrafen, weil du aus dieser Zeitschrift zitiertest?
Jeder Angeklagte vor Gericht bekommt die Anklageschrift vor Beginn der Verhandlung vorgelesen und darf (er selbst oder sein Anwalt) dazu Stellung nehmen.
Der Betreiber eines Internetportals ist Staatsanwalt, Richter und Henker in einer Person?
Ich finde, auch wenn er das unbestrittene Hausrecht hat, sollte er aus eigenem Antrieb heraus so fair sein und seine Entscheidung, besonders eine solch harte, begründen.
Eine Begründung ist für mich nicht ausreichend, wenn sie nur aus einem Hinweis auf einen Paragrafen der „Hausordnung' besteht.
Ich finde, eine Begründung sollte, wie die Urteilsbegründung eines Richters, mit eigenen Worten gegeben werden.
So hat es für mich diktatorische Züge nach dem Motto:
Was in Deutschland nicht gerne gesehen wird, muss auch in anderen Ländern strafbar sein.
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Was meint ihr dazu?