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Gute Nachricht für bayrische Frauen.

Von Feierabend-Mitglied Montag 12.04.2021, 08:32

Schuhgeschäfte dürfen öffnen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7- Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen.

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