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Mieterin muss nackten Vermieter im Hof dulden

Von Novelle Mittwoch 26.04.2023, 17:35

Das ist keine Schlagzeile aus der "Bild-Zeitung", sondern die Ansicht eines Frankfurter Gerichts.

Der Vermieter war nackt auf einer Sonnenliege im Hof eines Hauses mit mehreren Parteien zu sehen.

Ob die Position sexuell anzüglich gewesen sein soll oder erotische Sinne weckte, ergab sich nicht aus dem Urteil.

Es fanden sich aber Hinweise darauf, dass sich die klagende Mieterin aus dem Fenster beugen musste, um den nackten Vermieter zu sehen.  
Der Vermieter argumentierte, dass er sich im züchtigen Bademantel der Sonnenliege näherte und diesen erst dann auszog. 

Jedenfalls konnte die Mieterin bisher nicht erreichen, dass ihr eine Minderung der Miete (Kürzung der Mietzahlung) zugestanden wurde.
Herrlicher Satz: "Im vorliegenden Fall werde die »Gebrauchstauglichkeit« der Räume dadurch schließlich nicht beeinträchtigt."

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